Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
K3 Nord – Sportrasen · Arealpflege · Technik
Mark Könemann – Könemann SportrasenHandelnd unter der Marke K3 Nord
Halle 3
31604 Raddestorf
E-Mail: info@rasen-fit.de
Stand: 25. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von K3 Nord in den Bereichen Sportrasenpflege, Arealpflege, Winterdienst und Technik.
- Vertragspartner ist das Einzelunternehmen Mark Könemann – Könemann Sportrasen, handelnd unter K3 Nord, nachfolgend „K3“ genannt.
- Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen, Vereinen, Kommunen, sonstigen juristischen Personen und Verbrauchern, soweit sie wirksam vereinbart wurden.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
- Die AGB sind unter https://k3sportrasen.de/agb abrufbar und werden auf Wunsch vor Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt.
§ 2 Angebote und Auftragserteilung
- Art, Umfang und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den ergänzenden Vereinbarungen.
- Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder eine sonstige wirksame Auftragserteilung zustande.
- Soweit Einheitspreise vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich beauftragten und erbrachten Leistungen.
- Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist kein Festpreis. Gesetzliche Pflichten bei erkennbaren Kostenüberschreitungen bleiben unberührt.
- Zusätzliche Leistungen und deren Vergütung sollen vor Ausführung abgestimmt und möglichst in Textform bestätigt werden.
§ 3 Leistungsausführung
- K3 führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht unter Berücksichtigung der maßgeblichen technischen und fachlichen Regeln aus.
- Die Ausführung kann durch eigene Mitarbeiter oder geeignete Nachunternehmer erfolgen, soweit dies vertraglich zulässig ist.
- Witterung, Bodenfeuchtigkeit, Tragfähigkeit und weitere Standortbedingungen können die Ausführung beeinflussen.
- Ist eine sichere oder fachgerechte Durchführung vorübergehend nicht möglich, informiert K3 den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen ab.
- Verbindliche Termine und gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben unberührt.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Zugänge und vereinbarten Arbeitsbedingungen bereit.
- Er informiert K3 über ihm bekannte unterirdische Leitungen, Drainagen, Bewässerungsanlagen, Schächte, Einbauten und sonstige Hindernisse.
- Erforderliche Freigaben und Nutzungseinschränkungen werden vor Beginn der Arbeiten abgestimmt.
- Die Folgen einer Verletzung von Mitwirkungspflichten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 5 Materiallieferungen und Vorauszahlungen
- K3 liefert und verarbeitet im Rahmen seiner Leistungen insbesondere Saatgut, Dünger, Sand, Mutterboden, Rasensoden und Bodenverbesserungsmittel.
- Für Materialien, die nach dem Ausbringen oder Einbau nicht mehr ohne Weiteres zurückgenommen werden können, können angemessene Vorauszahlungen individuell vereinbart werden.
- Höhe, Fälligkeit und Anrechnung der Vorauszahlung werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich festgelegt.
- Eine vereinbarte Vorauszahlung wird vollständig auf die entsprechende Vergütung angerechnet.
- Soweit rechtlich zulässig, bleiben gelieferte, noch selbstständige bewegliche Materialien bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von K3.
- Gesetzliche Regelungen über Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, insbesondere bei Grundstücken, bleiben unberührt.
- Gesetzliche Schutzrechte des Auftraggebers, insbesondere bei Verbraucherverträgen, werden nicht eingeschränkt.
§ 6 Preise und Abrechnung
- Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise und Abrechnungsgrundlagen.
- Je nach Vereinbarung erfolgt die Abrechnung nach Fläche, Menge, Arbeitszeit, Maschinenzeit, Einsatz, Einzelmaßnahme oder Pauschale.
- Vereinbarte Anfahrts-, Transport-, Material- und Maschinenkosten werden entsprechend dem Vertrag berechnet.
- Diesel- und Energiezuschläge werden nur berechnet, soweit eine wirksame, transparente Vereinbarung besteht.
- K3 dokumentiert die abrechnungsrelevanten Leistungen nachvollziehbar.
- Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden bei der Schlussabrechnung angerechnet.
§ 7 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern die Vergütung fällig ist und nichts anderes vereinbart wurde.
- Abschlagszahlungen können nach den gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund wirksamer vertraglicher Vereinbarungen verlangt werden.
- Bei größeren Projekten können individuelle Zahlungspläne vereinbart werden.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen und Verzugsschäden.
- Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
§ 8 Dauerpflegeverträge
- Bei wiederkehrenden Pflegeleistungen ergeben sich Leistungsumfang, Pflegeintervalle, Vertragsdauer, Vergütung und Kündigungsbedingungen aus dem jeweiligen Pflegevertrag.
- Vereinbarte Pauschalen umfassen die dort ausdrücklich beschriebenen Leistungen.
- Zusätzliche Arbeiten werden nur auf entsprechender vertraglicher Grundlage gesondert berechnet.
- Witterungsbedingte Anpassungen werden nach fachlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen vorgenommen.
- Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Winterdienst
- Der Winterdienst wird nach den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Flächen, Einsatzbedingungen, Zeiten und Leistungen durchgeführt.
- Vereinbart werden können insbesondere Räumung, Streuung, Kontrollfahrten, Bereitschaft und Sonderleistungen.
- Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen über die betreuten Flächen bereit.
- Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Einsatzpreisen, Stundenvergütungen, Bereitschaftspauschalen und Materialkosten.
- Eine jederzeit vollständig schnee- und eisfreie Fläche wird nicht garantiert. Die vertraglich geschuldete ordnungsgemäße Durchführung sowie gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 10 Rasenentwicklung und Naturbedingungen
- Keimung, Anwuchs und Entwicklung von Sportrasen werden unter anderem durch Witterung, Bodenbeschaffenheit, Bewässerung, Pflege und Nutzung beeinflusst.
- Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart oder garantiert wurde, übernimmt K3 keine von diesen Bedingungen unabhängige Keim- oder Anwuchsgarantie.
- Vereinbarte Beschaffenheiten, geschuldete Leistungserfolge und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
- Erforderliche Nachpflege und Nutzungseinschränkungen werden bei Bedarf mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 11 Maschinen- und Technikleistungen
- Maschinenleistungen und technische Dienstleistungen erfolgen nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
- Für Maschinenvermietungen und Geräteüberlassungen können ergänzende Vertragsbedingungen vereinbart werden.
- Für einen künftigen eigenständigen Warenverkauf oder Online-Shop werden bei Bedarf gesonderte Verkaufsbedingungen bereitgestellt.
§ 12 Abnahme und Mängelrechte
- Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
- Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
- K3 ist im gesetzlich vorgesehenen Umfang Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
- Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 13 Haftung
- K3 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet K3 für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften und aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.
- Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 14 Verbraucher und Widerrufsrecht
- Gegenüber Verbrauchern gelten sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
- Besteht bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gesondert informiert.
- Eine erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt.
- Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 15 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
- Werden einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 306 BGB.
K3 Nord – Euer Platz. Unser Job.