Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) K3 Nord – Sportrasen · Arealpflege · Technik Mark Könemann – Könemann Sportrasen Handelnd unter der Marke K3 Nord Halle 3 31604 Raddestorf E-Mail: info@rasen-fit.de Stand: 25. Oktober 2026 § 1 Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von K3 Nord in den Bereichen Sportrasenpflege, Arealpflege, Winterdienst und Technik. 2. Vertragspartner ist das Einzelunternehmen Mark Könemann – Könemann Sportrasen, handelnd unter K3 Nord, nachfolgend „K3“ genannt. 3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen, Vereinen, Kommunen, sonstigen juristischen Personen und Verbrauchern, soweit sie wirksam vereinbart wurden. 4. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. 5. Die AGB sind unter https://k3sportrasen.de/agb abrufbar und werden auf Wunsch vor Vertragsabschluss in Textform zur Verfügung gestellt. § 2 Angebote und Auftragserteilung 1. Art, Umfang und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den ergänzenden Vereinbarungen. 2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder eine sonstige wirksame Auftragserteilung zustande. 3. Soweit Einheitspreise vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung nach den tatsächlich beauftragten und erbrachten Leistungen. 4. Ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ist kein Festpreis. Gesetzliche Pflichten bei erkennbaren Kostenüberschreitungen bleiben unberührt. 5. Zusätzliche Leistungen und deren Vergütung sollen vor Ausführung abgestimmt und möglichst in Textform bestätigt werden. § 3 Leistungsausführung 1. K3 führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht unter Berücksichtigung der maßgeblichen technischen und fachlichen Regeln aus. 2. Die Ausführung kann durch eigene Mitarbeiter oder geeignete Nachunternehmer erfolgen, soweit dies vertraglich zulässig ist. 3. Witterung, Bodenfeuchtigkeit, Tragfähigkeit und weitere Standortbedingungen können die Ausführung beeinflussen. 4. Ist eine sichere oder fachgerechte Durchführung vorübergehend nicht möglich, informiert K3 den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen ab. 5. Verbindliche Termine und gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben unberührt. § 4 Mitwirkung des Auftraggebers 1. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Zugänge und vereinbarten Arbeitsbedingungen bereit. 2. Er informiert K3 über ihm bekannte unterirdische Leitungen, Drainagen, Bewässerungsanlagen, Schächte, Einbauten und sonstige Hindernisse. 3. Erforderliche Freigaben und Nutzungseinschränkungen werden vor Beginn der Arbeiten abgestimmt. 4. Die Folgen einer Verletzung von Mitwirkungspflichten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. § 5 Materiallieferungen und Vorauszahlungen 1. K3 liefert und verarbeitet im Rahmen seiner Leistungen insbesondere Saatgut, Dünger, Sand, Mutterboden, Rasensoden und Bodenverbesserungsmittel. 2. Für Materialien, die nach dem Ausbringen oder Einbau nicht mehr ohne Weiteres zurückgenommen werden können, können angemessene Vorauszahlungen individuell vereinbart werden. 3. Höhe, Fälligkeit und Anrechnung der Vorauszahlung werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich festgelegt. 4. Eine vereinbarte Vorauszahlung wird vollständig auf die entsprechende Vergütung angerechnet. 5. Soweit rechtlich zulässig, bleiben gelieferte, noch selbstständige bewegliche Materialien bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises Eigentum von K3. 6. Gesetzliche Regelungen über Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, insbesondere bei Grundstücken, bleiben unberührt. 7. Gesetzliche Schutzrechte des Auftraggebers, insbesondere bei Verbraucherverträgen, werden nicht eingeschränkt. § 6 Preise und Abrechnung 1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise und Abrechnungsgrundlagen. 2. Je nach Vereinbarung erfolgt die Abrechnung nach Fläche, Menge, Arbeitszeit, Maschinenzeit, Einsatz, Einzelmaßnahme oder Pauschale. 3. Vereinbarte Anfahrts-, Transport-, Material- und Maschinenkosten werden entsprechend dem Vertrag berechnet. 4. Diesel- und Energiezuschläge werden nur berechnet, soweit eine wirksame, transparente Vereinbarung besteht. 5. K3 dokumentiert die abrechnungsrelevanten Leistungen nachvollziehbar. 6. Bereits geleistete Abschlagszahlungen werden bei der Schlussabrechnung angerechnet. § 7 Zahlungsbedingungen 1. Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern die Vergütung fällig ist und nichts anderes vereinbart wurde. 2. Abschlagszahlungen können nach den gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund wirksamer vertraglicher Vereinbarungen verlangt werden. 3. Bei größeren Projekten können individuelle Zahlungspläne vereinbart werden. 4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen und Verzugsschäden. 5. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt. § 8 Dauerpflegeverträge 1. Bei wiederkehrenden Pflegeleistungen ergeben sich Leistungsumfang, Pflegeintervalle, Vertragsdauer, Vergütung und Kündigungsbedingungen aus dem jeweiligen Pflegevertrag. 2. Vereinbarte Pauschalen umfassen die dort ausdrücklich beschriebenen Leistungen. 3. Zusätzliche Arbeiten werden nur auf entsprechender vertraglicher Grundlage gesondert berechnet. 4. Witterungsbedingte Anpassungen werden nach fachlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen vorgenommen. 5. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. § 9 Winterdienst 1. Der Winterdienst wird nach den im jeweiligen Vertrag vereinbarten Flächen, Einsatzbedingungen, Zeiten und Leistungen durchgeführt. 2. Vereinbart werden können insbesondere Räumung, Streuung, Kontrollfahrten, Bereitschaft und Sonderleistungen. 3. Der Auftraggeber stellt die erforderlichen Informationen über die betreuten Flächen bereit. 4. Die Abrechnung erfolgt nach den vereinbarten Einsatzpreisen, Stundenvergütungen, Bereitschaftspauschalen und Materialkosten. 5. Eine jederzeit vollständig schnee- und eisfreie Fläche wird nicht garantiert. Die vertraglich geschuldete ordnungsgemäße Durchführung sowie gesetzliche Pflichten bleiben unberührt. § 10 Rasenentwicklung und Naturbedingungen 1. Keimung, Anwuchs und Entwicklung von Sportrasen werden unter anderem durch Witterung, Bodenbeschaffenheit, Bewässerung, Pflege und Nutzung beeinflusst. 2. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart oder garantiert wurde, übernimmt K3 keine von diesen Bedingungen unabhängige Keim- oder Anwuchsgarantie. 3. Vereinbarte Beschaffenheiten, geschuldete Leistungserfolge und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. 4. Erforderliche Nachpflege und Nutzungseinschränkungen werden bei Bedarf mit dem Auftraggeber abgestimmt. § 11 Maschinen- und Technikleistungen 1. Maschinenleistungen und technische Dienstleistungen erfolgen nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. 2. Für Maschinenvermietungen und Geräteüberlassungen können ergänzende Vertragsbedingungen vereinbart werden. 3. Für einen künftigen eigenständigen Warenverkauf oder Online-Shop werden bei Bedarf gesonderte Verkaufsbedingungen bereitgestellt. § 12 Abnahme und Mängelrechte 1. Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. 2. Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu. 3. K3 ist im gesetzlich vorgesehenen Umfang Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. 4. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. § 13 Haftung 1. K3 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet K3 für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 3. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften und aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt. 4. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. § 14 Verbraucher und Widerrufsrecht 1. Gegenüber Verbrauchern gelten sämtliche zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften. 2. Besteht bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, wird der Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gesondert informiert. 3. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt. 4. Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt. § 15 Schlussbestimmungen 1. Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. 2. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. 3. Werden einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 306 BGB. K3 Nord – Euer Platz. Unser Job.